Allgemeine GeschäftsbedingungeN

AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Maxie Elisa Netzhammer, im folgenden Veranstalterin genannt, und den Vertragspartnern, im folgenden Reiseteilnehmer genannt, für das gesamte Leistungsspektrum von NOMADMAROC.

Das Dokument (PDF) können Sie hier für Ihre Unterlagen herunterladen:

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

1.1 Die Anmeldung kann über das zur Verfügung gestellte Anmeldeformular schriftlich oder per E-Mail erfolgen, und erfolgt durch den Reiseteilnehmer, auch für alle weiteren in der Anmeldung mit aufgelisteten Teilnehmer. Der die Buchung vornehmende Reiseteilnehmer haftet gesamtschuldernisch für alle Verpflichtungen von angemeldeten Reiseteilnehmern sowie Haustieren aus dem Reisevertrag. 

1.2 Mit der Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer der Veranstalterin den Abschluss des Reisevertrags auf Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an. Der Vertrag kommt nach Anmeldung ausschließlich durch den Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande – wird in elektronischer Form per E-Mail durch die Veranstalterin versandt. Die Reiseanmeldung sowie Buchungsbestätigung sind auch ohne Unterschrift für beide Parteien verbindlich.

1.3 Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Reiseteilnehmer erhält alle erforderlichen Reiseunterlagen erst nach verbindlicher Anmeldung und Erreichen der Mindestteilnehmerzahl. Die Zusendung der Reiseunterlagen (per E-Mail) stellt jedoch keine Garantie für das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl dar. Die Veranstalterin kann bis zu 31 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (Ziffer 5.1).

2. Bezahlung

2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung (in elektronischer Form als E-Mail) ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird, unaufgefordert durch Überweisung innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.

2.2 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig erbracht, kann die Veranstalterin Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4.3. verlangen.

3. Leistungen & Leistungsänderungen

3.1 Die Leistungsverpflichtung der Veranstalterin ergibt sich ausschließlich aus den jeweils gültigen Tourbeschreibungen der Internetseite www.nomadmaroc.com, den AGB und der Buchungsbestätigung, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.2 Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Veranstalterin nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, sofern die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der Tour nicht beeinträchtigen. Eine Änderung bei der Reiseleitung gilt nicht als wesentliche Änderung der Reiseleistung. Wegen der besonderen Eigenart der angebotenen Touren, die naturgemäß besondere Risiken beinhalten, behält sich die Veranstalterin unbedingt notwendige aber zumutbare Routenänderungen vor (z.B. aufgrund von Unwetter, Überflutungen, unpassierbaren Passstraßen, Reisewarnungen des Auswärtigen Amts, Überfüllung des Übernachtungsplatzes). Eine Anpassung des Reisepreises erfolgt in diesen Fällen nicht. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt, sollten die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sein. Die Veranstalterin ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

3.3 Der Reiseteilnehmer bucht eine Kompletttour, in welcher alle im Leistungsumfang aufgeführten Leistungen inkludiert sind. Diese umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Ausflüge, Unternehmungen, Mahlzeiten und weiteres. Sollte der Reiseteilnehmer aus freiem Willen entscheiden, einzelne oder mehrere der im Leistungsumfang enthaltenen Angebote nicht wahrzunehmen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des hierfür anteiligen Reisepreises oder sonstiger entsprechender Ersatz (z.B. Alternativprogramm).

Dies gilt insbesondere für, jedoch nicht beschränkt auf, folgende Fälle:

  • Nichtteilnahme an im Reiseprogramm vorgesehenen Ausflügen und Unternehmungen
  • Verzicht auf inbegriffene Mahlzeiten

3.4 Die Veranstalterin ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich für die Veranstalterin unvorhersehbar und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preise ändern und nicht zu vertreten sind, z.B. Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise, behördliche Gebühren, Steuern oder sonstige behördliche Abgaben. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Reiseteilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10 % des Reisepreises ist der Reiseteilnehmer berechtigt, innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Erklärung der Veranstalterin ohne Zahlung von Reiserücktrittsgebühren von der Reise zurückzutreten. Der Reiseteilnehmer kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn die Veranstalterin in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus dem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Veranstalterin über die Preiserhöhung geltend zu machen.

3.5 Für Fremdleistungen auf der Reise wird keine Haftung übernommen.

4. Rücktritt, Nicht-Antritt und Umbuchung durch den Reiseteilnehmer

4.1 Der Reiseteilnehmer kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist der Veranstalterin schriftlich in elektronischer Form zu übermitteln. Maßgeblich für die Höhe der Rücktrittsgebühren ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung.

4.2 Wird die Reise nicht angetreten, so gilt dies als Rücktritt. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Teilnehmer durch den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung absichern.

4.3 Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Reiseteilnehmer werden unabhängig von der gewählten Zahlungsart folgende pauschalierten Rücktrittsgebühren fällig – gegliedert nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis:

  • Bis 30 Tage vor Tourbeginn: 25% des Reisepreises
  • Vom 29. bis 15. Tag vor Tourbeginn: 55% des Reisepreises
  • Ab dem 14. Tag vor Reisebeginn oder bei Nicht-Erscheinen: 85% des Reisepreises.

4.4 Dem Reiseteilnehmer bleibt es vorbehalten, der Veranstalterin nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. Sollte er den Nachweis nicht führen, so ist er verpflichtet, den aus den oben aufgeführten Pauschalen errechneten Betrag zu bezahlen. Es steht ihm jedoch frei, dass ein Dritter statt ihm in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.

4.5 Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann die Veranstalterin ihre tatsächlich entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. In diesem Fall ist sie verpflichtet, dem Reiseteilnehmer eine detaillierte Aufstellung der entstandenen Aufwendungen zu liefern und diese zu belegen.

4.6 Ein Anspruch des Reiseteilnehmers nach Vertragsabschluss auf Änderung des Reisetermins oder des Reiseziels besteht nicht.

4.7 Die Veranstalterin weist ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit hin.

5. Rücktritt und Kündigung durch die Veranstalterin

5.1. Die Veranstalterin kann bei Nichterreichen der in der Reisebeschreibung oder in der Anmeldebestätigung ausdrücklich ausgewiesenen Mindestteilnehmerzahl bis zu 31 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Veranstalterin ist verpflichtet, die Teilnehmer zu benachrichtigen, sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 Fahreinheiten (Wohnmobil oder Wohnwagengespann inkl. aller Personen) pro Tour, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Veranstalterin ist außerdem verpflichtet, dem Reiseteilnehmer gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

5.2. Die Veranstalterin kann in folgenden Fällen vor oder nach Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten:

5.2.1 Wenn erkennbar ist, dass eine Reise wegen höherer Gewalt nicht durchführbar ist (Krieg, Unruhen, Katastrophen, Epidemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, usw.).

5.2.2 Wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Veranstalterin nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dem  Veranstalter steht der gesamte Reisepreis weiterhin zu.

5.2.3 Wenn erkennbar ist, dass die Reise durch Krankheit der Veranstalterin oder Ausfall des Kraftfahrzeugs der Veranstalterin nicht durchgeführt werden kann.

5.3 Die Veranstalterin ist bei den in Ziffer 5.2.1-5.2.3 genannten Kündigungsfällen vom Schadenersatzanspruch aus der Anreise und den damit entstandenen Kosten befreit. Die Mehrkosten der Rückbeförderung trägt der Reiseteilnehmer selbst.

5.4 Der Reiseteilnehmer kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

6. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände & Covid19

6.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, die zum Reisezeitpunkt geltenden nationalen und internationalen Maßnahmen zum Schutz zu erfüllen, um an der Reise teilnehmen zu können. Die Veranstalterin behält sich außerdem eigene zusätzliche Reisebestimmungen und Maßnahmen vor, um für die Sicherheit der Reisegruppe zu sorgen. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für die Folgen bei Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften oder bei Auftreten von Krankheiten oder Verletzungen.

6.2 Liegt ein außergewöhnlicher Umstand bzw. höhere Gewalt vor und die Reise kann deshalb nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, kann die Reise kostenfrei storniert werden, sowohl von dem Reisenden als auch der Veranstalterin (siehe § 651j BGB). Ein Recht auf kostenlose Stornierung hat der Reiseteilnehmer nicht, wenn er lediglich aus Sorge vor gesundheitlichen Gefahren absagt.

7. Haftungsbeschränkungen, Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

7.1 Der Reiseteilnehmer erklärt mit der Anmeldung zur Reise, dass er an der Reise auf eigene Gefahr teilnimmt.

7.2 Dem Reiseteilnehmer ist insbesondere bekannt, dass zusätzliche Unternehmungen wie zum Beispiel Dromedarausritte, Geländewagenfahrten, Besteigen von nicht abgesicherten Höhen etc. mit besonderen Gefahren verbunden sind. Diese liegen grundsätzlich im Eigenverantwortungsbereich des Reisenden. Die Veranstalterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.3 Der Reiseteilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden. Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich, die Straßenverkehrsordnung und die Umweltschutzbestimmungen zu beachten.

7.4 Für die Wahl der Route ist der Reisende selbst verantwortlich und haftbar, auch wenn er der Reisebegleitung folgt. Wird die Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes nötig, informiert der Reisende seine entsprechende Versicherung selbst. Die Veranstalterin ist nicht mit der Schadensregulierung befasst.

7.5 Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen ggf. nur vermittelt werden (z.B. Übernachtungsplätze, Ausflüge, Restaurantbesuche, Führungen etc.) haftet die Veranstalterin nicht für das Verschulden desjenigen Veranstalters, der die Fremdleistung erbringt.

7.6 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass viele Camping- und Stellplätze in den Zielländern nicht das von Mitteleuropa gewohnte Niveau hinsichtlich Sicherheitsstandard und Hygiene haben. Eine Haftung durch die Veranstalterin als Vermittlerin dieser Plätze ist daher ausgeschlossen.

7.7 Die vertragliche Haftung der Veranstalterin für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die Veranstalterin für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

7.8 Für Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen (von Teilen) des Reisegepäcks ist jegliche Haftung durch die Veranstalterin ausgeschlossen.

7.9 Alle vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb von zwei Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann nur gegenüber der Veranstalterin erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Tourteilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

8. Pass-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Versicherungsvorschriften

8.1 Die Veranstalterin informiert vor Reiseantritt über Pass- sowie Versicherungsvorschriften sowie mögliche Änderungen. Für Angehörige anderer Staaten als den EU-Mitgliedsstaaten oder der Schweiz gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

8.1.1 Der Reisepass muss bei Einreise nach Marokko noch eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten haben.

8.1.2 Die Veranstalterin empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.

8.2 Für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Versicherungsvorschriften ist der Reiseteilnehmer allein verantwortlich und übernimmt bei Missachtung (z.B. Schmuggel oder fehlende Papiere) die Konsequenzen. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.

8.3 Kann die Reise aufgrund fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reiseteilnehmer hierfür selbst verantwortlich, wenn dies auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. fehlende Fahrzeugpapiere, fehlende Fahrerlaubnis oder ungültiger Pass sowie fehlende Papiere für die mitreisenden Haustiere: Impfung, Titernachweis, etc.).

9. Kfz, Fahrerlaubnis und Versicherung

9.1 Der Reiseteilnehmer führt die Reise mit seinem eigenen Fahrzeug, das für den Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand ist, als Selbstfahrer durch. Verursachte Schäden am eigenen Kfz und durch das Kfz herbeigeführte Schäden trägt der Reiseteilnehmer selbst. Dieser erklärt insbesondere, dass ihm bewusst ist, dass es sich bei der angebotenen Reise um eine Erlebnis- bzw. Campingreise handelt, die naturgemäß besondere Risiken beinhaltet.

9.2 Der Reiseteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er zum Zeitpunkt der Reise im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und einem gültigen Führerschein sein muss, sowie den Fahrzeugschein und die Internationale (Grüne) Versicherungskarte mit Deckungszusage für das Reiseland bei sich führen muss. Für Anhänger sowie weitere mitgeführte Kfz ist eine gesonderte Internationale (Grüne) Versicherungskarte erforderlich. Zum Abschluss eines Reiseschutzbriefes, der im Bedarfsfall, u.a. den Rücktransfer des Fahrzeugs absichert, wird dringend geraten.

10. Umbuchungen

10.1 Ein Anspruch auf Änderung der Reise hinsichtlich Termin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts bzw. Reiseende, Beförderung und Unterkunft seitens des Reisenden besteht nach Vertragsabschluss nicht.

10.2 Umbuchungswünsche des Reisenden, die nach Ablauf der Frist von 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Punkt 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

11. Sicherungsschein

Ein Sicherungsschein wird nach § 651k Absatz 6 BGB (Ausnahmeregelung für Gelgenheitsanbieter) nicht ausgegeben.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen oder Vereinbarungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Die Gültigkeit des Reisevertrages wird hiervon nicht beeinträchtigt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die gesetzliche Regelung treten.

13. Datenschutz

Datenschutzbestimmungen finden Sie unter: www.nomadmaroc.com/datenschutz oder auf Anfrage.

14. Veranstalterin

NOMADMAROC
Maxie Elisa Netzhammer
Remishofstraße 56
78224 Singen

hallo@nomadmaroc.de
+49 17672659561